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   VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401   

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VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401 (https://dejure.org/2016,21026)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2016 - 15 ZB 14.401 (https://dejure.org/2016,21026)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2016 - 15 ZB 14.401 (https://dejure.org/2016,21026)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich; Stehen eines Bauvorhabens in einer funktionalen Beziehung zum landwirtschaftlichen Betrieb; Standortfrage als Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den öffentlichen ...

  • rewis.io

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich; Stehen eines Bauvorhabens in einer funktionalen Beziehung zum landwirtschaftlichen Betrieb; Standortfrage als Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den öffentlichen ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich; Stehen eines Bauvorhabens in einer funktionalen Beziehung zum landwirtschaftlichen Betrieb; Standortfrage als Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den öffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tatbestandsmerkmal des "Dienens" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.06.1991 - 4 C 11.89

    Bauplanungsrecht: Privilegierung landwirtschaftlicher Gebäude nach § 35 Abs. 1

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
    Hierbei ist darauf abzustellen, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebotes größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Bauvorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde, wobei hinzukommen muss, dass das Vorhaben durch diese Zuordnung zu dem konkreten Betrieb auch äußerlich erkennbar geprägt wird (BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 f. = juris Rn. 22).

    Sie dürfte auch nicht mit dem Sinn des Tatbestandsmerkmals "Dienen" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB übereinstimmen (BVerwG, U.v. 19.6.1991 a. a. O. juris Rn. 23).

    Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 f. = juris Rn. 23 f.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87 ff. = juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 ff. = juris Rn. 29).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
    Eine Standortalternativenprüfung im Außenbereich findet im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht statt (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 ff. = juris Rn. 14 m. w. N.; Hamb. OVG, U.v. 28.5.2015 - 2 Bf 27/14 - juris Rn. 59, dort zum vermeintlich entgegenstehenden Belang der Entstehung einer Splittersiedlung).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
    Zwar müssen, um den Anforderungen des "Dienens" zu genügen, bei einem Betrieb mit verstreut liegenden Anbauflächen die Betriebsgebäude zumindest in einer noch angemessenen Entfernung zu den sonstigen Betriebsflächen liegen (vgl. Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 35, Rn. 21 m. w. N.), die genaue Situierung eines Vorhabens in der konkreten Umgebung des Standorts hat aber im Übrigen für dieses Merkmal keine Bedeutung, vgl. BVerwG, U.v. 22.11.1985 - 4 C 71.82 - NVwZ 1986, 644 = juris Rn. 14 (zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 BbauG a. F.).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
    Der Senat nimmt insofern im Einzelnen Bezug auf die Ausführungen unter 2. b) seines Beschlusses vom heutigen Tag im Verfahren 15 ZB 14.400, mit dem gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2013 im Verfahren Au 5 K 13.309 ebenfalls die Berufung zugelassen wurde.
  • OVG Hamburg, 28.05.2015 - 2 Bf 27/14

    Zum Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Reithalle mit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
    Eine Standortalternativenprüfung im Außenbereich findet im Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht statt (BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 4 C 2.12 - BVerwGE 147, 37 ff. = juris Rn. 14 m. w. N.; Hamb. OVG, U.v. 28.5.2015 - 2 Bf 27/14 - juris Rn. 59, dort zum vermeintlich entgegenstehenden Belang der Entstehung einer Splittersiedlung).
  • VGH Bayern, 26.09.2011 - 1 B 11.550

    Baugenehmigung für landwirtschaftlich genutzte Lager- und Maschinenhalle im

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
    Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 f. = juris Rn. 23 f.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87 ff. = juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 ff. = juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 3 S 233/95

    Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben: Erstreckung der Privilegierung des

    Auszug aus VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.401
    Dagegen betrifft die Frage des Standorts nicht das Tatbestandsmerkmal "Dienen", sondern ist Gegenstand der Abwägung eines grundsätzlich privilegierten Vorhabens mit den in § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB genannten öffentlichen Belangen im Einzelfall (vgl. BVerwG, U.v. 19.6.1991 - 4 C 11.89 - NVwZ-RR 1992, 401 f. = juris Rn. 23 f.; BayVGH, U.v. 26.9.2011 - 1 B 11.550 - BayVBl 2013, 87 ff. = juris Rn. 20; VGH BW, U.v. 15.2.1996 - 3 S 233/95 - BauR 1997, 985 ff. = juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 16.640

    Verhältnis zwischen Bauplanungsrecht und Naturschutzrecht

    Neben §§ 13 ff. BNatSchG kommen im vorliegenden Fall auch biotopbezogene Verbotstatbestände gem. § 30 Abs. 1 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG in Betracht, so dass sich auch insofern dieselben Fragen stellen wie in den Parallelverfahren 15 ZB 14.400 und 15 ZB 14.401.

    f) Soweit die Landesanwaltschaft wie in den Parallelverfahren 15 ZB 14.400 und 15 ZB 14.401 (vgl. die heutigen Beschlüsse des Senats über die Zulassung der Berufung auch in diesen Verfahren) entgegen dem Votum des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Augsburg die Auffassung vertreten sollte, das Vorhaben "diene" mangels eines tragfähigen nachhaltigen Betriebskonzepts nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb der Klägerin und sei deshalb gem. § 35 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig, geht der Senat davon aus, dass der Beklagte dies im Berufungsverfahren - vorzugswürdig in Abstimmung mit dem AELF als Fachbehörde - konkret darlegt und in fachlicher Hinsicht gerichtlich nachprüfbar fundiert belegt.

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